Allgemeine Reisevermittlungsbedingungen

Sehr geehrter Kunde, die nachfolgenden Bestimmungen sind Bestandteil des zwischen Ihnen als Kunde und uns als Reisebüro (Reisevermittler) zu Stande kommenden Geschäftsbesorgungsvertrages (Reisevermittlungsvertrag). Sie ergänzen die hierauf anwendbaren gesetzlichen Vorschriften der §§ 675, 631 ff. BGB und füllen diese aus.

1 Vertragsschluss

1.1 Mit Ihrem Buchungsauftrag, der mündlich, schriftlich, telefonisch, per Telefax oder auf elektronischem Wege (E-Mail / Internet) erteilt werden kann, bieten Sie uns verbindlich den Abschluss eines Vermittlungsvertrages über Reisedienstleistungen an, der durch unsere Annahmeerklärung zu Stande kommt. Der Vertragsabschluss bedarf keiner bestimmten Form. Wird der Auftrag auf elektronischem Weg erteilt, so bestätigen wir grundsätzlich zunächst nur den Eingang Ihres Auftrags auf elektronischem Wege. Eine Eingangsbestätigung stellt noch keine Annahme des Vermittlungsauftrags dar.

1.2 Bei der Vermittlung von Reisedienstleistungen wird mit uns kein Reisevertrag im Sinne des Reisevertragsrechts begründet. Die Vermittlung erstreckt sich lediglich auf die Vermittlung eines Vertrages zwischen Ihnen und dem gewünschten Reiseveranstalter, Bahnunternehmen, Hotelier, Mietwagenunternehmen, Reeder, Event-Veranstalter, Reiseversicherer und/oder der Fluggesellschaft (Ihrem Vertragspartner).

2 Vertragspflichten des Reisevermittlers

2.1 Unsere vertragliche Leistungspflicht besteht in der Vornahme der zur Vermittlung des gewünschten Reise-, Beförderungs-, Unterbringungs-und/oder Reiseversicherungsvertrages notwendigen Handlungen entsprechend dem zwischen uns geschlossenen Reisevermittlungsvertrag, der zugehörigen Beratung sowie der Weiterleitung der vom Vertragspartner bereitgestellten Reiseunterlagen.

2.2 Soweit zur Umsetzung Ihres Reisewunsches notwendig, sind wir ausnahmsweise berechtigt, von Ihren Buchungsvorgaben im Rahmen eines Leistungsbestimmungsrechts nach Maßgabe von § 317 BGB abzuweichen, wenn wir nach den Umständen davon ausgehen können, dass Sie die Abweichung billigen würden. Dies gilt nur insoweit, als es uns nicht möglich ist, Sie zuvor von der Abweichung zu unterrichten und Ihre Entscheidung zu erfragen, insbesondere wenn die hierdurch bedingte zeitliche Verzögerung die Durchführung Ihres unbedingt erteilten Vermittlungsauftrags gefährden oder unmöglich machen würde.

2.3 Bei der Erteilung von Hinweisen und Auskünften haften wir im Rahmen des Gesetzes und der vertraglichen Vereinbarungen für die richtige Auswahl der Informationsquelle und die korrekte Weitergabe der Information an Sie. Ein Auskunftsvertrag mit einer vertraglichen Hauptpflicht zur Auskunftserteilung kommt nur bei einer entsprechenden ausdrücklichen Vereinbarung zustande.

2.4 Die EG-Verordnung Nr. 2111/2005 über die Erstellung einer gemeinschaftlichen Liste der Luftfahrtunternehmen verpflichtet den Verkäufer von Flugscheinen bereits bei der Buchung Fluggäste über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen zu unterrichten. Sofern beider Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht feststeht, wird der Leistungsträger dem Fluggast die Fluggesellschaft benennen, die wahrscheinlich den Flug durchführt. Sobald die Identität feststeht, wird diese dem Fluggast mitgeteilt. Bei einem Wechsel der Fluggesellschaft wird der Fluggast so rasch wie möglich über den Wechsel vom Leistungsträger unterrichtet. Die gemeinschaftliche Liste (so genannte „Black List“) über die mit Flugverbot in der Europäischen Gemeinschaft belegten Fluggesellschaften ist als pdf-Datei über die Internetseite der Europäischen Kommission (http://ec.europa.eu/transport/modes/air/safety/air-ban/index_de.htm) in ihrer jeweils aktuellen Fassung für den Fluggast abrufbar; sie kann auf Ihr Verlangen auch im Reisebüro eingesehen werden.

3 Einreisevorschriften, Visa und Versicherungen

3.1 Bitte beachten Sie sowohl unsere als auch die Informationen des jeweiligen Leistungsträgers zu Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen, einschließlich der Fristen zur Erlangung etwaig notwendiger Dokumente. Für die
Beschaffung von Pass-, Visa- und Gesundheitsdokumenten sind Sie selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus
der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Ihren Lasten, ausgenommen die Nichtbefolgung ist
durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation durch uns bedingt.

3.2 Eine entsprechende Aufklärungs- oder Informationspflicht besteht für uns nur dann, wenn besondere uns
bekannte oder erkennbare Umstände einen ausdrücklichen Hinweis erforderlich machen und die entsprechenden
Informationen (insbesondere bei Pauschalreisen) nicht bereits in einem Ihnen vorliegenden Reisekatalog oder
Prospekt enthalten sind.

3.3 Im Falle einer nach der vorstehenden Bestimmung begründeten Informationspflicht gehen wir ohne
besondere Hinweise oder Kenntnis davon aus, dass Sie und Ihre Mitreisenden deutsche Staatsangehörige sind
und keine persönlichen Besonderheiten (z. B. Doppelstaatsbürgerschaft, Staatenlosigkeit) vorliegen.

3.4 Entsprechende Hinweispflichten unsererseits beschränken sich auf die Erteilung von Auskünften aus oder
von geeigneten Informationsquellen, insbesondere aus aktuellen, branchenüblichen Nachschlagewerken oder der
Weitergabe von Informationen ausländischer Botschaften, Konsulate oder Tourismusämter. Insofern haben wir
ohne ausdrückliche diesbezügliche Vereinbarungen keine spezielle Nachforschungspflicht. Wir können unsere
Hinweispflicht auch dadurch erfüllen, dass wir Sie auf die Notwendigkeit einer eigenen, speziellen Nachfrage bei
den in Betracht kommenden Informationsstellen verweisen.

3.5 Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend bezüglich der Information über Zollvorschriften,
gesundheitspolizeiliche Einreisevorschriften sowie bezüglich gesundheitsprophylaktischer Vorsorgemaßnahmen
durch Sie und Ihre Mitreisenden.

3.6 Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung sowie einer Versicherung zur Deckung
der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit. Eine Reiserücktrittskostenversicherung kann bei Buchung
abgeschlossen werden. Eine weitergehende Verpflichtung zur Information oder Beratung über weitere
Versicherungsmöglichkeiten, Versicherungsumfang, Deckungsschutz und Versicherungsbedingungen von
Reiseversicherungen besteht nicht.

3.7 Zur Beschaffung von Visa oder/und sonstiger für die Reisedurchführung erforderlicher Dokumente und
Reisegenehmigungen, z.B. US-Reisegenehmigungen im ESTA-Verfahren, sind wir ohne besondere,
ausdrückliche Vereinbarung nicht verpflichtet. Im Falle der Annahme eines solchen Auftrages können wir ohne
besondere Vereinbarung die Erstattung der uns entstehenden Aufwendungen, insbesondere für
Telekommunikationskosten und für Kosten von Botendiensten oder einschlägigen Serviceunternehmen
verlangen. Wir können für die Tätigkeit selbst eine Vergütung fordern, wenn diese vereinbart ist oder die Tätigkeit
den Umständen nach nur gegen entsprechende Vergütung geschuldet war.

3.8 Wir haften nicht für die Erteilung von Visa, Reisegenehmigungen und sonstigen Dokumenten und für deren
rechtzeitigen Zugang, es sei denn, dass die für die Nichterteilung oder den verspäteten Zugang maßgeblichen
Umstände von uns schuldhaft verursacht oder mitverursacht worden sind.

4 Reiseveranstalter- und Beförderungsbedingungen

Für die Durchführung sowie die Bezahlung der von uns lediglich vermittelten Reisedienstleistungen gelten
ausschließlich die Allgemeinen Geschäfts- und Beförderungsbedingungen der jeweils genannten Leistungsträger,
die Sie abgedruckt in dem der Buchung zugrunde liegenden Prospekt oder Katalog des Leistungsträgers finden,
der Ihnen in aller Regel vorliegt. Sie können bei telefonischen oder schriftlichen Buchungen sowie bei Buchungen
per E-Mail auch auf die Möglichkeit verzichten, vom Inhalt dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorab
Kenntnis zu nehmen, wenn Sie sich gleichwohl mit deren Geltung einverstanden erklären, um unmittelbar den
Vertrag über die Reisedienstleistungen verbindlich abzuschließen. Bei Flug- und Bahnbeförderungsleistungen
gelten die jeweils von der zuständigen Verkehrsbehörde oder auf Grund von internationalen Übereinkommen
erlassenen Beförderungsbedingungen und Tarife; zum Beispiel: Allgemeine Beförderungsbedingungen (ABB)
Flugpassage und Beförderungsbedingungen der Deutschen Bahn / Tarifverzeichnis Personenverkehr (Tfv 600).

5 Vermittlung von Linienflugscheinen und Bahnfahrkarten

5.1 Auch bei der Vermittlung eines Flugscheins einer Linienfluggesellschaft oder von Bahnfahrkarten werden wir
ausschließlich als Vermittler eines Beförderungsvertrages tätig. Als Vermittler erbringen wir keine eigene
Beförderungsleistung und haften daher nicht für die ordnungsgemäße Durchführung der Beförderungsleistung
von Linienfluggesellschaft oder Bahn.

5.2 Die ausgewiesenen Preise für die Flug- oder Bahnbuchung enthalten in aller Regel keine oder nur eine
geringe Provision für unsere Vermittlungstätigkeit. Bei der Beauftragung zur Vermittlung eines Linienflugscheins
oder einer Bahnfahrkarte erheben wir deshalb ein Vermittlungsentgelt (Serviceentgelt) für unsere
Vermittlungsleistungen. Entgelte für unsere Vermittlungstätigkeit und weitere Geschäftsvorfälle im
Zusammenhang mit dem Buchungsauftrag werden von uns separat ausgewiesen. Soweit nicht mit Ihnen im
Einzelfall anders vereinbart, gelten für die Höhe und Fälligkeit der jeweiligen Entgelte die durch Aushang in
unseren Geschäftsräumen oder aufgrund sonstiger Informationen bekannt gegebenen Serviceentgelte.

5.3 Das Serviceentgelt bleibt von einer Umbuchung, eines Namenswechsels, eines Rücktritts oder einer
Nichtinanspruchnahme der Beförderungsleistung unberührt. In diesen Fällen können zudem weitere vom
Leistungsträger geforderte Gebühren oder/und von uns ausgewiesene Serviceentgelte (z. B. für Umbuchung,
Stornierung) anfallen.

5.4 Als einbuchende Agentur werden wir vom Leistungsträger in der Regel mit den Kosten der gebuchten
Beförderung belastet. Insoweit sind wir Ihnen gegenüber zum Inkasso des Beförderungspreises für den
Leistungsträger verpflichtet und berechtigt, diesen im eigenen Namen gerichtlich oder außergerichtlich geltend zu
machen. Eine für diese Inkassotätigkeit gegebenenfalls erfolgende Vergütung des Leistungsträgers an uns ist
ohne Einfluss auf den von Ihnen zu entrichtenden Preis. Andere Zahlungsweisen sind hierdurch jedoch nicht
ausgeschlossen, sie richten sich grundsätzlich immer nach den Bedingungen des Leistungsträgers.

5.5 Für das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und dem Leistungsträger gelten dessen Allgemeine
Beförderungsbedingungen sowie bei Flugleistungen die gesetzlichen Bestimmungen des deutschen
Luftverkehrsgesetzes für inländische Flüge und – soweit auf dem jeweiligen Flug anwendbar – die Vorschriften
des Montrealer Übereinkommens.

6 Aufwendungsersatz

6.1 Wir sind berechtigt, Anzahlungen entsprechend den Reise- und Zahlungsbestimmungen der vermittelten
Leistungsträger zu verlangen, soweit diese entsprechende Anzahlungsbestimmungen enthalten. Bei
Pauschalreisen werden Anzahlungen nur unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben zur
Kundengeldabsicherung nach § 651k BGB erhoben.

6.2 Wir sind berechtigt, aber nicht verpflichtet, die von Ihnen an den Leistungsträger zu leistenden Zahlungen auf
den Reise- und Beförderungspreis ganz oder teilweise für Sie zu verauslagen, soweit wir dieses im Rahmen der
Ausführung des Buchungsauftrags und zur Erreichung des Leistungszwecks nach Ihrem mutmaßlichen Willen für
erforderlich halten.

6.3 Auch im Falle des Rücktritts vom Reise- oder Beförderungsvertrag (Stornierung) können wir für Sie bereits
verauslagte oder noch zu verauslagende Aufwendungen (Stornokosten) gegenüber dem Leistungsträger von
Ihnen einfordern. Dieser Aufwendungsersatz kann sich auf den vollen Preis der Reiseleistung belaufen; er richtet
sich im Übrigen nach den Allgemeinen Geschäfts- und Beförderungsbedingungen des betreffenden
Vertragspartners. Wir sind nicht verpflichtet, Grund und Höhe der auf diese Weise an sie weitergegebenen
Rücktrittsentschädigung und Stornokosten zu prüfen. Es bleibt Ihnen gegenüber Ihrem Vertragspartner
vorbehalten, den Nachweis zu führen, dass keine oder ein wesentlich geringerer Schaden als die vom
Vertragspartner angegebene Stornopauschale entstanden ist.

6.4 Preisänderungen Ihres Vertragspartners und der Leistungsträger unterliegen nicht unserem Einfluss. Wir sind
berechtigt, eingetretene Tarifänderungen und zulässige Nachforderungen an Sie weiterzugeben, wenn wir mit
entsprechenden Aufwendungen seitens der Vertragspartner oder Leistungsträger belastet werden.

6.5 Aufwendungen, die uns nach Maßgabe vorstehender Ziffern 6.1 bis 6.4 entstehen, können wir auch ohne
ausdrückliche Vereinbarung von Ihnen aus dem gesetzlichen Rechtsgrund des Aufwendungsersatzes ersetzt
verlangen.

6.6 Unserem Aufwendungsersatzanspruch können Sie keine Ansprüche gegenüber dem vermittelten
Vertragspartner, insbesondere aufgrund mangelhafter Erfüllung des vermittelten Reise- oder
Beförderungsvertrages entgegenhalten, und zwar weder im Wege der Zurückbehaltung, noch durch Aufrechnung.
Dies gilt nicht, soweit wir das Entstehen solcher Ansprüche durch eine schuldhafte Verletzung unserer eigenen
Vertragspflichten verursacht oder mit verursacht haben oder Ihnen gegenüber aus anderen Gründen für die
geltend gemachten Gegenansprüche haften.

7 Vergütung des Reisevermittlers

7.1 Wir sind berechtigt, für unsere Leistungen eine gesonderte Vergütung von Ihnen zu verlangen, sofern dies
vereinbart ist. Eine solche Vergütungsvereinbarung kann auch durch deutlich sichtbaren Aushang von Preislisten
in unseren Geschäftsräumen und einem entsprechenden mündlichen oder schriftlichen Hinweis unsererseits
hierauf getroffen werden.

7.2 Werden auf Ihren Wunsch hin nach Buchung und Anmeldung Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des
Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft, der Beförderungsart oder der Wahl des Leistungsträgers
vorgenommen (Umbuchungen), sind wir berechtigt, für unsere damit im Zusammenhang stehenden Leistungen
ohne gesonderten Nachweis als Entgelt EUR 30 pro Reisenden zu berechnen, wobei Ihnen unbenommen bleibt,
den Nachweis zu führen, dass keine oder geringere Kosten als die vorstehende Pauschale entstanden sind. Im
Übrigen gilt Ziffer 7.1 entsprechend.

8 Reiseunterlagen

8.1 Wir haben gemeinsam mit Ihnen die Pflicht, Vertrags- und Reiseunterlagen des vermittelten
Reiseunternehmens, die Ihnen durch uns ausgehändigt wurden, insbesondere Buchungsbestätigungen,
Flugscheine, Hotelgutscheine, Visa, Versicherungsscheine und sonstige Reiseunterlagen auf Richtigkeit und
Vollständigkeit, insbesondere auf die Übereinstimmung mit der Buchung und dem Vermittlungsauftrag zu
überprüfen. Dabei sind Sie verpflichtet, für Sie erkennbare Fehler, Abweichungen, fehlende Unterlagen oder
sonstige Unstimmigkeiten unverzüglich uns gegenüber zu rügen. Kommen Sie dieser Pflicht nicht nach, so kann
ein etwaiger Schadensersatz nach den gesetzlichen Bestimmungen über die Schadensminderungspflicht (§ 254
BGB) eingeschränkt oder ganz ausgeschlossen sein. Eine Schadensersatzverpflichtung unsererseits entfällt
vollständig, wenn die hier bezeichneten Umstände für uns nicht erkennbar waren und wir diese nicht zu vertreten
haben.

8.2 In der Regel werden Ihnen die Reiseunterlagen vom Leistungsträger direkt auf dem Postweg zugeleitet.
Sofern eine Aushändigung durch uns erfolgt, geschieht dies im Geschäftslokal unseres Reisebüros; nur auf Ihr
ausdrückliches Verlangen und auf Ihr ausschließliches Versendungsrisiko erfolgt durch uns eine Versendung von
Unterlagen auf dem Postweg. Unser Reisebüro ist nicht verpflichtet, abhanden gekommene Reiseunterlagen zu
ersetzen. Sollten Ihnen, außer in Fällen der Hinterlegung, die Reiseunterlagen nicht bis spätestens einen
Arbeitstag vor Reiseantritt zur Verfügung stehen, wenden Sie sich bitte umgehend an unser Reisebüro.

9 Reklamationen

9.1 Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass reisevertragliche Gewährleistungsansprüche, Ersatzansprüche aus
dem Beförderungsvertrag und reiseversicherungsvertragliche Regulierungsansprüche fristwahrend nicht uns
gegenüber geltend gemacht werden können. Bei Reklamationen oder sonstiger Geltendmachung von
Ansprüchen gegenüber den vermittelten Leistungsträgern oder einer Reiseversicherung beschränkt sich unsere
Verpflichtung auf die Erteilung aller Informationen und Unterlagen, die für Sie hierfür von Bedeutung sind,
insbesondere die Mitteilung von Namen und Adressen der Leistungsträger oder Versicherer. Insbesondere sind
wir nicht zur Entgegennahme und/oder zur Weiterleitung entsprechender Erklärungen oder Unterlagen
verpflichtet. Wenn wir es ausnahmsweise dennoch aufgrund einer gesonderten Vereinbarung übernehmen,
Anspruchsschreiben Ihrerseits fristwahrend an den betroffenen Leistungsträger oder Versicherer weiterzuleiten,
haften wir für den rechtzeitigen Zugang beim Empfänger nur dann, wenn wir eine Fristversäumnis selbst
vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben.

9.2 Wir haben weder die Pflicht, noch ist es uns gestattet, Sie bezüglich etwaiger Ansprüche gegenüber dem
vermittelten Leistungsträger oder Versicherer zu beraten, z.B. insbesondere über Art, Umfang, Höhe,
Anspruchsvoraussetzungen und einzuhaltende Fristen oder sonstige rechtliche Bestimmungen. Wir verweisen
insoweit auf die Allgemeinen Geschäfts- und Beförderungsbedingungen der Leistungsträger und ergänzend bei
Flugbeförderungsleistungen auf die auf der Internetseite des Luftfahrtbundesamtes (htttp://www.lba.de)
veröffentlichten Informationen zu Fluggastrechten bei Überbuchung, Annullierung, Verspätung, Passagier- und
Gepäckschäden.

10 Haftung des Reisevermittlers

10.1 Soweit wir eine entsprechende vertragliche Pflicht nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit Ihnen
übernommen haben, haften wir nicht für das Zustandekommen von Ihrem Buchungswunsch entsprechenden
Verträgen mit den zu vermittelnden Leistungsträgern.

10.2 Ohne ausdrückliche diesbezügliche Vereinbarung oder Zusicherung haften wir als Reisevermittler bezüglich
der vermittelten Leistungen selbst nicht für Mängel der Leistungserbringung und Personen- oder Sachschäden,
die Ihnen im Zusammenhang mit der vermittelten Reiseleistung entstehen. Bei der Vermittlung mehrerer
touristischer Hauptleistungen (entsprechend dem gesetzlichen Begriff der Pauschalreise) gilt dies nicht, soweit
wir gem. § 651a Abs. 2 BGB den Anschein begründen, die vorgesehenen Reiseleistungen in eigener
Verantwortung zu erbringen.
Eine etwaige eigene Haftung unsererseits aus der schuldhaften Verletzung unserer Vermittlerpflichten bleibt von
den vorstehenden Bestimmungen unberührt.
Unsere Haftung als Reisevermittler ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, soweit wir nicht unsere
vertraglichen Hauptpflichten verletzen oder Ansprüche aus dem Vermittlungsvertrag für eine Verletzung von
Leben, Körper oder Gesundheit betroffen sind.
Sofern Sie besondere Wünsche (z.B. Nichtraucherzimmer) äußern, die nicht Bestandteil der
Leistungsbeschreibung Ihres Vertragspartners sind, gibt unser Reisebüro weder vor noch nach der Buchung
Zusicherungen und übernimmt keine Haftung. Es handelt sich ausschließlich um eine an uns bzw. den
Vertragspartner gerichtete unverbindliche Anfrage, durch die eine gebuchte Leistung nicht erweitert oder
verändert wird.

11 Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung

11.1 Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung von Reisevermittlungsleistungen sind innerhalb einer
Ausschlussfrist von drei Monaten nach Entstehung des Anspruchs und Kenntniserlangung der Umstände, aus
denen sich Ansprüche ergeben könnten, gegenüber uns geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist können Sie
Ansprüche nur geltend machen, wenn Sie ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden sind.

11.2 Ihre Ansprüche aus dem Geschäftsbesorgungsvertrag, insbesondere wegen einer Verletzung von Pflichten
aus dem Reisevermittlungsvertrag, verjähren in einem Jahr, beginnend mit dem Schluss des Jahres, in dem der
Anspruch entstanden ist und Sie von den Anspruch begründenden Umständen Kenntnis erlangt haben oder ohne
grobe Fahrlässigkeit erlangt haben müssten, es sei denn, die Ansprüche beruhen auf einer Verletzung von
Leben, Körper oder Gesundheit oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung
unsererseits.

12 Datenschutz

12.1 Die personenbezogenen Daten, die Sie uns zur Verfügung stellen, werden elektronisch erfasst, gespeichert,
verarbeitet, an Leistungsträger übermittelt und genutzt, soweit dies zur Vertragsdurchführung erforderlich ist.

12.2 Wir möchten Sie künftig schriftlich über aktuelle Angebote informieren und unterstellen Ihre Einwilligung,
soweit nicht für uns erkennbar ist, dass Sie derartige Informationen nicht wünschen und Sie nicht von der
Möglichkeit Gebrauch machen, jederzeit der Verwendung Ihrer Daten zu widersprechen. Wenn Sie die
Übermittlung von Informationen nicht wünschen, unterrichten Sie uns bitte unter unserer unten genannten
Anschrift.

13 Rechtswahl, Gerichtsstand, salvatorische Klausel

13.1 Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen Ihnen als Kunde und uns als Reisevermittler
findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

13.2 Im Falle von Klagen gegen uns als Reisevermittler ist unser Gerichtsstand ausschließlich Hannover.

13.3 Für Klagen des Reisevermittlers gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend. Für Klagen
gegen Kunden, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die
Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher
Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Reisevermittlers
als vereinbart.

13.4 Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Reisevermittlungsbedingungen unwirksam sein oder werden, so
wird hiervon die Wirksamkeit des Reisevermittlungsvertrages und aller sonstigen Bestimmungen nicht berührt.

Stand: Juni 2015

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Allgemeine Reisebedingungen für eigene Reiseveranstaltungsleistungen

Sehr geehrter Reisegast, wir begrüßen Sie recht herzlich als geschätzten Reisekunden und dürfen Sie
ausführlich darüber unterrichten, welche Leistungen wir erbringen, wofür wir einstehen und welche Pflichten Sie
uns gegenüber haben. In Ergänzung der gesetzlichen Bestimmungen des Reisevertragsrechts in den §§ 651 ff
BGB werden zwischen Ihnen als Reisenden und uns als Reiseveranstalter die nachfolgenden Reisebedingungen
vereinbart:

1 Anmeldung

1.1 Mit der Anmeldung, die schriftlich, mündlich, per Telefax oder auf elektronischem Wege (E-Mail / Internet)
erfolgen kann, bieten Sie uns den Abschluss eines Reisevertrages aufgrund der Ihnen in dem Reisekatalog, in
dem Prospekt oder in der Reiseausschreibung genannten Leistungsbeschreibungen und Preise verbindlich an.
Der Reisevertrag kommt mit der Annahme durch uns zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form.
Die Reisebestätigung wird Ihnen bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss ausgehändigt. Erfolgt die
Anmeldung über eine Internet-Direktbuchung, informieren wir Sie unmittelbar online durch eine elektronische
Reisebestätigung, die Sie zusammen mit dem Sicherungsschein und der Leistungsbeschreibung der von Ihnen
gebuchten Reise über den Drucker an Ihrem Computer ausdrucken können.

1.2 Die Anmeldung erfolgt durch Sie auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren
Vertragspflichten Sie als Anmelder wie für Ihre eigenen Verpflichtungen einstehen, sofern Sie diese Verpflichtung
durch eine ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen haben.

1.3 Weicht unsere Annahmeerklärung oder Reisebestätigung vom Inhalt Ihrer Anmeldung ab, so liegt ein neues
Angebot von uns vor, an das wir 10 Tage ab Zugang der Bestätigung gebunden sind und das Sie innerhalb dieser
Frist ausdrücklich oder durch schlüssige Erklärung (beispielsweise durch Zahlungen auf den Reisepreis)
annehmen können.

1.4 Unsere Vertragsannahme steht unter der aufschiebenden Bedingung, dass Sie unsere, Ihnen zur Verfügung
stehenden Allgemeinen Reisebedingungen durch Nichtwidersprechen genehmigen.

2 Zahlung des Reisepreises

2.1 Alle Zahlungen auf den Reisepreis sind gemäß § 651k BGB insolvenzgesichert. Bei Vertragsschluss ist gegen
Aushändigung des Sicherungsscheins (Ziffer 11) eine Anzahlung auf den Reisepreis zu leisten. Sie beträgt 25-30
% des Reisepreises bzw. bei Ferienwohnungen 20% je Wohneinheit und ergibt sich im Übrigen aus Ihrer
Reisebestätigung. Eintrittskarten für sportliche oder kulturelle Veranstaltungen, insbesondere Theater-, Opern-
und Musicalkarten, einschließlich etwaiger Vorverkaufs- oder Systemgebühren sind mit Reservierung, spätestens
jedoch mit Ausstellung, sofort zur Zahlung fällig. Sie sind bei Nichtinanspruchnahme grundsätzlich nicht
erstattbar.

2.2 Unter den Voraussetzungen der Ziffer 2.1 ist der restliche Reisepreis 30 Tage vor Reisebeginn fällig und
zahlbar, soweit feststeht, dass die Reise wie in der Reisebestätigung ausgewiesen durchgeführt wird und die
Reiseunterlagen zur Abholung in Ihrem Reisebüro bereitliegen. Sollen die Reiseunterlagen Ihnen
vereinbarungsgemäß zugesandt werden, muss zuvor der Gesamtreisepreis bezahlt oder dessen Bezahlung in
geeigneter Weise sichergestellt sein.

2.3 Für den Fall, dass nach Art und Umfang der Reiseleistungen von den Leistungsträgern zur Sicherstellung der
Reiseleistung Akontozahlungen eingefordert werden, sind wir ausnahmsweise berechtigt, diese zu
verauslagenden Beträge auch vor Fälligkeit des Restpreises im Wege des Aufwendungsersatzes gegen
Aushändigung des Sicherungsscheins von Ihnen einzufordern. Dies gilt nur, wenn wir auf diese
Ausnahmeregelung bereits in der Reiseausschreibung hingewiesen haben.

2.4 Sofern der Reisepreis bis zum Reiseantritt entsprechend der vereinbarten Zahlungsfälligkeiten trotz
angemessener Fristsetzung nicht vollständig bezahlt ist, berechtigt uns dieses, nach Maßgabe der gesetzlichen
Bestimmungen gemäß § 323 BGB vom Reisevertrag zurückzutreten und eine Entschädigung (§ 325 BGB) in
Höhe der pauschalierten Ersatzansprüche entsprechend Ziffer 7.2 zu verlangen, es sei denn, dass die
Zahlungsverzögerung nicht von Ihnen zu vertreten ist oder bereits zu diesem Zeitpunkt ein erheblicher
Reisemangel vorliegt, der Sie zu einer Kündigung nach § 651e BGB berechtigen würde. Unbeschadet dessen
sind wir berechtigt, gesetzliche Verzugszinsen nach §§ 286, 288 BGB sowie eine Mahnkostenpauschale von 2,50
EUR je Mahnschreiben zu erheben, wenn Sie Zahlungen nicht zu den vorgesehenen Fälligkeitsterminen leisten
und wir Sie deshalb mahnen müssen.

2.5 Kosten für Nebenleistungen, wie die Besorgung von Visa etc. sind, soweit nicht im Katalog vermerkt, nicht im
Reisepreis enthalten.

2.6 Die Kosten für eine über uns abgeschlossene Versicherung werden zusammen mit der Anzahlung fällig.

3 Leistungen

3.1 Unsere vertraglich vereinbarten Leistungen ergeben sich im Einzelnen aus unserer Leistungsbeschreibung
und den allgemeinen Hinweisen aus unserem der Buchung zugrunde liegendem Katalog, unserem Prospekt oder
unserer Reiseausschreibung sowie aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben der Reisebestätigung. Die in
unserem Katalog enthaltenen Angaben sind für uns grundsätzlich bindend mit dem Inhalt, mit dem sie Grundlage
des Reisevertrages geworden sind. Buchen Sie über ein Reisebüro, ist dieses nicht befugt, Vereinbarungen zu
treffen, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die den vereinbarten Inhalt des Reisevertrages
abändern, über die von uns zugesagten vertraglichen Leistungen hinausgehen oder im Widerspruch zu unserer
Leistungsbeschreibung stehen. Orts- und Hotelprospekte sowie Internetbeschreibungen, die nicht von uns
herausgegeben werden, sind für uns und unsere Leistungspflicht nicht verbindlich.

3.2 Vor Vertragsschluss können wir aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen
jederzeit eine Änderung der Katalog- und Prospektangaben sowie der Reiseausschreibung vornehmen, über die
Sie vor Buchung selbstverständlich informiert werden.

3.3 Wenn Ihnen ordnungsgemäß angebotene Reiseleistungen ganz oder teilweise aus von uns nicht zu
vertretenen Gründen von Ihnen nicht in Anspruch genommen werden, besteht kein Anspruch auf anteilige
Rückerstattung des Reisepreises. Soweit von Ihnen einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder
aus sonstigen zwingenden Gründen nicht in Anspruch genommen werden können, werden wir uns bei den
Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Dieses entfällt, wenn es sich um völlig
unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen
entgegenstehen. Wir sind berechtigt, Ihnen ohne gesonderten Nachweis als Abwicklungsentgelt pauschaliert
20 % des vom Leistungsträger erstatteten Betrages zu berechnen. Der Nachweis niedrigerer Kosten bleibt Ihnen
unbenommen.

3.4 Eine in der Leistungsbeschreibung von uns angegebene touristische Einstufung der Unterbringung bezieht
sich auf die Klassifizierung im Zielgebiet. Fehlt eine solche, gilt unser eigenes Klassifizierungssystem.

3.5 Soweit wir außerhalb unseres Pauschalangebots zusätzliche Leistungen erbringen (insbesondere zusätzliche
Beförderungen, Sportveranstaltungen, Theater-, Musical- oder Opernbesuche, Ausstellungen, Ausflüge etc.), so
erbringen wir Fremdleistungen, die lediglich vermittelt werden, wenn hierauf im Reisekatalog, im Prospekt oder in
der Reiseausschreibung sowie in der Reisebestätigung ausdrücklich hingewiesen wurde.

4 Höhere Gewalt / außergewöhnliche Umstände

Wird die Reise infolge bei Vertragsschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet
oder beeinträchtigt, so können Sie als auch wir den Reisevertrag nur nach Maßgabe der Vorschriften zur
Kündigung wegen höherer Gewalt kündigen. Die Rechtsfolgen ergeben sich aus dem Gesetz. Wir werden in
diesem Fall den gezahlten Reisepreis erstatten, können jedoch für erbrachte oder noch zu erbringende
Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Erfolgt die Kündigung nach Reiseantritt, sind wir
verpflichtet, die infolge der Aufhebung des Vertrages notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der
Vertrag die Rückbeförderung umfasst, Sie zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung tragen
Sie und wir je zur Hälfte. Im Übrigen fallen Ihnen die Mehrkosten zur Last.

5 Rücktritt und Kündigung durch den Veranstalter

5.1 Der Reisevertrag kann durch uns ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden, wenn Sie oder Ihre
Mitreisenden, soweit Sie für deren Vertragspflichten nach Maßgabe von Ziffer 1.2 einstehen, die Durchführung
der Reise ungeachtet einer Abmahnung durch uns nachhaltig stören oder sich in starkem Maße vertragswidrig
verhalten. Bei einer Kündigung durch uns behalten wir den Anspruch auf den Reisepreis. Eventuelle Mehrkosten
für die Rückbeförderung trägt der Störer selbst. Es erfolgt zu Ihren Gunsten jedoch die Anrechnung des Wertes
der ersparten Aufwendungen sowie derjenigen Vorteile, die aus einer anderen Verwendung nicht in Anspruch
genommener Leistungen erlangt werden, einschließlich eventueller Erstattungen durch Leistungsträger. Ziffer 3.3
Satz 3 und 4 gilt entsprechend.

5.2 Bis zum 31. Tag vor Reisebeginn können wir bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder behördlich
festgelegten Mindestteilnehmerzahl vom Reisevertrag zurücktreten, wenn in der Reiseausschreibung für die
entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird. Wir sind verpflichtet, Sie über eine
zulässige Reiseabsage bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen Mindestteilnehmerzahl bzw. höherer Gewalt
oder einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung unverzüglich nach Kenntnis hiervon zu
unterrichten.

5.3 Ferner können wir bis zum 31. Tag vor Reiseantritt vom Reisevertrag zurücktreten, wenn die Durchführung
der Reise nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten für uns deshalb nicht zumutbar ist, weil das
Buchungsaufkommen für die Reise so gering ist, dass die uns im Falle der Durchführung der Reise entstehenden
Kosten eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze, bezogen auf diese Reise, bedeuten würde. Ein
solches Rücktrittsrecht besteht jedoch nur, wenn wir die dazu führenden Umstände nicht zu vertreten haben, wir
die zu dem Rücktritt führenden Umstände nachweisen und wenn wir Ihnen ein vergleichbares Ersatzangebot
unterbreitet haben, soweit wir in der Lage sind, eine solche Reise ohne Mehrpreis für Sie aus unserem Angebot
anzubieten. Wird die Reise aus diesem Grund abgesagt, so erhalten Sie den eingezahlten Reisepreis
unverzüglich zurück. Zusätzlich wird Ihnen Ihr Buchungsaufwand pauschal erstattet, sofern Sie von unserem
Ersatzangebot keinen Gebrauch machen.

6 Leistungs- und Preisänderungen

6.1 Wir sind berechtigt, den vereinbarten Inhalt des Reisevertrags aus rechtlich zulässigen Gründen zu ändern.
Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrags, die
nach Vertragsschluss notwendig werden und die von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt werden,
sind zulässig, soweit diese Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der
gebuchten Reise nicht beeinträchtigen und Ihnen unter diesem Gesichtspunkt zumutbar sind. Eventuelle
Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Wir
sind verpflichtet, Sie über wesentliche Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem
Änderungsgrund zu informieren.

6.2 Die in dem Reisekatalog oder in dem Prospekt genannten Reisepreise sind für uns grundsätzlich bindend.
Eine Preisanpassung vor Vertragsschluss ist gesetzlich insbesondere zulässig, wenn nach Herausgabe unseres
Reisekatalogs oder Prospekts eine Änderung aufgrund einer Erhöhung der Beförderungskosten, der Abgaben für
bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren, oder eine Änderung der für die betreffende Reise
geltenden Wechselkurse notwendig ist, oder wenn die von Ihnen gewünschte und in Reisekatalog oder Prospekt
ausgeschriebene Reise nur durch den Einkauf zusätzlicher Kontingente nach Herausgabe unseres Reisekatalogs
oder Prospekts verfügbar ist.

6.3 Es bleibt uns vorbehalten, die ausgeschriebenen und reisebestätigten Preise im Fall einer nach
Vertragsschluss uns gegenüber eingetretenen Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für
bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise
geltenden Wechselkurse in dem Umfang zu ändern, wie sich deren Erhöhung des Anteils der Beförderung,
Abgaben oder Wechselkurse im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses pro Person bzw. Sitzplatz auf den Reisepreis
auswirken. Bei einer Erhöhung der Beförderungskosten werden die vom Beförderungsunternehmen pro
Beförderungsmittel geforderten zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten
Beförderungsmittels geteilt und der sich so ergebende Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz an Sie
weiterberechnet. Eine Erhöhung des Reisepreises ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsschluss und dem
vereinbarten Reisetermin mehr als vier Monate liegen. Wir sind in diesem Fall verpflichtet, Sie bis zum 21. Tag
vor dem vereinbarten Abreisetermin über eine beabsichtigte und gesetzlich zulässige Preiserhöhung zu
informieren. Eine Preiserhöhung nach diesem Zeitpunkt ist unzulässig. Wir werden Ihnen im Rahmen des
Nachforderungsverlangens den Einkaufspreis der jeweils betroffenen Reiseleistung im Zeitpunkt der
Reisebestätigung und im Zeitpunkt der Nachforderungserklärung nennen sowie die sich daraus ergebende
Kostenkalkulation bezogen auf diese Reiseleistung.

6.4 Im Falle einer Preiserhöhung um mehr als 5 % des Reisepreises als auch bei einer erheblichen Änderung
einer wesentlichen Reiseleistung können Sie vom Reisevertrag zurücktreten oder, wie bei einer zulässigen
Reiseabsage durch uns, die Teilnahme an einer gleichwertigen Reise verlangen, wenn wir in der Lage sind, eine
solche Reise aus unserem Angebot ohne Mehrpreis für Sie anzubieten. Sie sind verpflichtet, diese Rechte
unverzüglich nach dem Erhalt der Änderungsmitteilung gegenüber uns geltend zu machen. Hierzu wird die
Schriftform empfohlen.

7 Rücktritt und Umbuchung durch den Reisenden

7.1 Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Wir empfehlen Ihnen, den Rücktritt
schriftlich zu erklären.

7.2 Im Falle des Rücktritts oder im Falle des Nichtantritts der Reise (no show), können wir Ersatz für die
getroffenen Reisevorkehrungen und für Aufwendungen verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes sind
gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen
zu berücksichtigen. Wir sind berechtigt, diesen Ersatzanspruch unter Berücksichtigung der nachstehenden
Tabelle nach der Reise- bzw. Leistungsart und nach der Nähe des Zeitpunkts des Rücktritts zum vertraglich
vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis nach folgenden Prozentsätzen vom
Reisepreis pro Person zu pauschalieren, wobei es Ihnen unbenommen bleibt, uns nachzuweisen, dass uns kein
oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist, als die nachstehend aufgeführten pauschalierten
Entschädigungsansprüche (Stornopauschalen).

7.2.1 Flugpauschalreisen

• bis 30. Tag vor Reiseantritt 20 %
• ab 29. bis 22. Tag vor Reiseantritt 25 %
• ab 21. bis 15. Tag vor Reiseantritt 35 %
• ab 14. bis 8. Tag vor Reiseantritt 50 %
• ab 7. bis 1. Tag vor Reiseantritt 65 %
• ab dem Tag des Reiseantritts
• oder bei Nichtantritt der Reise 80 %

7.2.2 Schiffspassagen / Seereisen

• bis 50. Tag vor Reiseantritt 6 %
• ab 49. bis 35. Tag vor Reiseantritt 20 %
• ab 34. bis 22. Tag vor Reiseantritt 30 %
• ab 21. bis 15. Tag vor Reiseantritt 50 %
• ab 14. Tag vor Reiseantritt 75 %
7.2.3 Hotelunterkünfte
• bis 35. Tag vor Reiseantritt 15 %
• ab 34. bis 15. Tag vor Reiseantritt 30 %
• ab 14. Tag vor Reiseantritt 50 %

7.2.4 Ferienwohnungen

• bis 45. Tag vor Reiseantritt 20 %
• ab 44. bis 35.Tag vor Reiseantritt 50 %
• ab 29. Tag vor Reiseantritt 80 %

7.2.5 Bahnreisen

• bis 30. Tag vor Reiseantritt 5 %
• ab 29. bis 22. Tag vor Reiseantritt 10 %
• ab 21. bis 15. Tag vor Reiseantritt 20 %
• ab 14. Tag vor Reiseantritt 30 %

7.2.6 Buspauschalreisen

• bis 30. Tag vor Reiseantritt 5 %
• ab 29. bis 22. Tag vor Reiseantritt 10 %
• ab 21. bis 15. Tag vor Reiseantritt 25 %
• ab 14. bis 7. Tag vor Reiseantritt 40 %
• ab 6. bis 1. Tag vor Reiseantritt 50 %
• ab dem Tag des Reiseantritts
• oder bei Nichtantritt der Reise 75 %

7.2.7 Eintrittskarten

• 100 % sofern nichts anders ausgeschrieben und ein Weiterverkauf bis zum Veranstaltungsbeginn nicht
möglich ist.

7.2.8 Sonstige Reiseleistungen

Im Hinblick auf die in den vorbenannten Ziffern nicht genannten Reisearten können wir als Entschädigung statt
der vorgenannten Pauschale auch den Reisepreis oder sonstigen Schadensersatz unter Abzug des Wertes
unserer ersparten Aufwendungen und anderweitiger Verwendung der Reiseleistungen verlangen. Wir behalten
uns insbesondere vor, bei konkretem Nachweis bei jenen Reisearten einen höheren Schaden als die
vorbenannten pauschalierten Rücktrittskosten geltend zu machen.

7.3 Nach Vertragsschluss besteht kein Anspruch auf Durchführung von Umbuchungswünschen, mithin auf eine
Änderung des Reisetermins, des Reiseziels, des Reiseantrittsortes, der Unterkunft oder der Beförderungsart.
Wird dennoch auf Ihren Wunsch hin eine Umbuchung vorgenommen, sind wir berechtigt, neben den sich
hierdurch etwaig ergebenden Mehrkosten und Preisdifferenzen, ein Umbuchungsentgelt bei Einhaltung der
nachstehenden Fristen zu erheben:

7.3.1 bei Flugpauschalreisen mit Charterflug

• bis 30. Tag vor Reiseantritt
• bei Flugpauschalreisen mit Linienflug
• bei Einzel-IT bis 30. Tag vor Reiseantritt
• bei Gruppen-IT bis 95. Tag vor Reiseantritt

7.3.2 bei Schiffspassagen / Seereisen

• bis 50. Tag vor Reiseantritt

7.3.3 bei Hotelunterkünften

• bis 35. Tag vor Reiseantritt

7.3.4 bei Ferienwohnungen

• bis 45. Tag vor Reiseantritt

7.3.5 bei Bahn- und Buspauschalreisen

• bis 30. Tag vor Reiseantritt

7.4 Ohne gesonderten Nachweis sind wir berechtigt, als Umbuchungsentgelt EUR 30 pro Reiseteilnehmer zu
berechnen, wobei Ihnen unbenommen bleibt, den Nachweis zu führen, dass keine oder geringere Kosten als die
vorstehende Pauschale entstanden sind. Spätere Änderungswünsche, die nach Ablauf der in Ziffer 7.3 genannten
Fristen vorgebracht werden, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach ausdrücklicher
Rücktrittserklärung vom Reisevertrag zu den Bedingungen gemäß Ziffer 7.2 und gleichzeitiger Neuanmeldung
durchgeführt werden. Dieses gilt nicht für Umbuchungen, die nur geringfügige Kosten verursachen und vom
Leistungsträger angenommen werden.

7.5 Ihre Berechtigung, einen Ersatzreisenden zu stellen, der dann statt Ihrer in die Rechte und Pflichten aus dem
Reisevertrag eintritt, wird dadurch nicht berührt.

8 Haftung

8.1 Unsere Haftung für die vereinbarten Leistungen richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften und umfasst
die gewissenhafte Reisevorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, die
Richtigkeit der Beschreibung aller in den Katalogen angegebenen Reiseleistungen, sofern wir nicht gemäß Ziffer
3.2 vor Vertragsschluss eine Änderung der Katalogangaben erklärt haben. Wir haften für die ordnungsgemäße
Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen; nicht jedoch für Angaben in Hotel-, Orts-
oder Schiffs-Prospekten, die nicht von uns herausgegeben wurden.

8.2 Die vertragliche Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis
beschränkt, soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch uns herbeigeführt wurde oder allein
darauf beruht, dass für den entstandenen Schaden allein ein von uns eingesetzter Leistungsträger verantwortlich
ist. Haftungseinschränkende oder Haftungsausschließende gesetzliche Vorschriften, die auf internationalen
Übereinkommen beruhen und auf die sich ein von uns eingesetzter Leistungsträger berufen kann, gelten auch zu
unseren Gunsten.

8.3 Für Schäden aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen und nicht im
Zusammenhang mit einer Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit stehen, haften wir bis zur Höhe des
dreifachen Reisepreises. Die Haftungshöchstsumme gilt jeweils je Person und Reise. Wir empfehlen, derartige
Risiken durch eine entsprechende Reiseversicherung abzudecken.

8.4 Bei grenzüberschreitender Luftbeförderung regelt sich unsere Haftung als vertraglicher Luftfrachtführer nach
den Bestimmungen des Montrealer Abkommens und soweit mangels Ratifizierung einzelner Staaten noch
anwendbar, des Warschauer Abkommens in der Fassung Den Haag und Guadelajara. Bei Beschädigung von
Reisegepäck ist unverzüglich nach Entdeckung des Schadens eine Schadensanzeige (P.I.R. = Property
Irregularity Report) gegenüber der zuständigen Fluggesellschaft zu erstatten; bei Gepäckverlust binnen 7 Tagen
nach der Aufgabe und im Falle einer Verspätung binnen 21 Tagen, nachdem das Reisegepäck dem Empfänger
zur Verfügung gestellt worden ist.

8.5 Wird außerhalb unseres Pauschalangebots eine Beförderung im Linienverkehr erbracht und Ihnen hierfür ein
entsprechender Beförderungsausweis ausgestellt, so erbringen wir insoweit Fremdleistungen, sofern hierauf in
der Reise- oder Veranstaltungsausschreibung und in der Reisebestätigung ausdrücklich hingewiesen wurde. Wir
haften daher nicht für die Erbringung der Beförderungsleistung selbst. Eine etwaige Haftung regelt sich in diesem
Fall ausschließlich nach den Beförderungsbestimmungen dieser Leistungsträger, auf die Sie ausdrücklich
hingewiesen werden und die Ihnen auf Wunsch zugänglich gemacht werden.

8.6 Wir haften nicht für Leistungsstörungen, Personen- oder Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die
als Fremdleistungen im Sinne von Ziffer 3.5 lediglich vermittelt werden, wenn diese Leistungen im Reisekatalog,
im Prospekt oder in der Reiseausschreibung sowie in der Reisebestätigung unter Angabe des vermittelten
Vertragspartners eindeutig als Fremdleistungen gekennzeichnet und für Sie erkennbar nicht Bestandteil unserer
vertraglichen Reiseleistungen sind.

9 Gewährleistung

9.1 Abhilfe
Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so können Sie innerhalb angemessener Zeit Abhilfe verlangen. Wir
können die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßig hohen Aufwand erfordert. Zudem können wir
auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass eine gleichwertige Ersatzleistung erbracht wird.

9.2 Minderung des Reisepreises
Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reise können Sie eine entsprechende Herabsetzung
des Reisepreises verlangen (Minderung). Der Reisepreis ist in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem zur
Zeit des Verkaufs der Wert der Reise in mangelfreiem Zustand zu dem wirklichen Wert gestanden haben würde.
Die Minderung tritt nicht ein, soweit Sie es schuldhaft unterlassen, den Mangel anzuzeigen.

9.3 Kündigung
Wird die Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leisten wir innerhalb einer angemessenen Frist
keine Abhilfe, so können Sie im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag kündigen. Wir
empfehlen hierzu die Schriftform. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn
Abhilfe unmöglich ist oder von uns verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrags durch ein
besonderes Interesse Ihrerseits gerechtfertigt wird. Sie schulden uns gleichwohl den auf die in Anspruch
genommenen Leistungen entfallenden Teil des Reisepreises.

9.4 Schadenersatz
Sie können unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es
sei denn, der Mangel der Reise beruht auf einem Umstand, den wir nicht zu vertreten haben.

10 Vertragsobliegenheiten und Hinweise

10.1 Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, haben Sie nur dann die gesetzlichen Gewährleistungsrechte
der Abhilfe, der Selbstabhilfe, der Minderung des Reisepreises, der Kündigung des Vertrages und des
Schadensersatzes, wenn Sie es nicht schuldhaft unterlassen, einen aufgetretenen Mangel während der Reise
uns gegenüber anzuzeigen.

10.2 Sie können bei einem Reisemangel nur selbst Abhilfe schaffen, wenn Sie uns zuvor eine angemessene Frist
zur Abhilfeleistung eingeräumt haben. Einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder von uns
verweigert wird oder die sofortige Abhilfe durch ein besonderes Interesse Ihrerseits geboten ist.

10.3 Eine Mängelanzeige nimmt unsere örtliche Reiseleitung entgegen. Sollten Sie diese wider Erwarten nicht
erreichen können, so wenden Sie sich bitte direkt an uns.

10.4 Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reiseleistungen haben Sie innerhalb eines Monats
nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise uns gegenüber geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist
können Sie Ansprüche nur noch geltend machen, wenn Sie ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist
gehindert waren. Dies gilt jedoch nicht für die Frist zur Anmeldung von Gepäckschäden oder
Gepäckverspätungen, siehe hierzu Ziffer 8.4.

10.5 Ihre Ansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder aus einer
vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch uns oder unsere Erfüllungsgehilfen verjähren in zwei
Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob
fahrlässigen Pflichtverletzung durch uns, unsere gesetzlichen Vertreter oder unsere Erfüllungsgehilfen beruhen.
Alle übrigen Ansprüche nach den §§ 651c bis 651f BGB verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem
Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Schweben zwischen uns Verhandlungen über den
Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis Sie oder wir die
Fortsetzung der Verhandlungen verweigern. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der
Hemmung ein.

10.6 Die EG-Verordnung Nr. 2111/2005 über die Erstellung einer gemeinschaftlichen Liste der
Luftfahrtunternehmen verpflichtet uns, Fluggäste über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft sämtlicher
im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen zu unterrichten. Sofern bei der
Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht feststeht, werden wir Ihnen zumindest die Fluggesellschaft
benennen, die wahrscheinlich den Flug durchführt. Sobald die Identität der Fluggesellschaft feststeht, wird diese
Ihnen mitgeteilt. Bei einem Wechsel der Fluggesellschaft werden wir Sie so rasch wie möglich unterrichten. Die
gemeinschaftliche Liste (so genannte „Black List“) über die mit Flugverbot in der Europäischen Gemeinschaft
belegten Fluggesellschaften ist als pdf-Datei in ihrer jeweils aktuellen Fassung über die Internetseite der
Europäischen Kommission abrufbar (http://ec.europa.eu/transport/modes/air/safety/air-ban/index_de.htm).

10.7 Entnehmen Sie bitte der Reiseausschreibung und erkundigen Sie sich gegebenenfalls bei den zuständigen
Behörden, ob für die gebuchte Reise Ihr Personalausweis oder Ihr Reisepass eine ausreichende Gültigkeit
besitzen sowie erforderlichenfalls, ob Ihr Reisepass maschinenlesbar ist und etwaig erforderliche biometrische
Daten in Chipform enthält.2.1 Unsere vertragliche Leistungspflicht besteht in der Vornahme der zur Vermittlung
des gewünschten Reise-, Beförderungs-, Unterbringungs-und/oder Reiseversicherungsvertrages notwendigen
Handlungen entsprechend dem zwischen uns geschlossenen Reisevermittlungsvertrag, der zugehörigen Beratung
sowie der Weiterleitung der vom Vertragspartner bereitgestellten Reiseunterlagen.

11 Sicherungsschein

Für den Fall der Zahlungsunfähigkeit oder der Insolvenz haben wir sichergestellt, dass Ihnen der gezahlte
Reisepreis, sofern Reiseleistungen deswegen ausfallen und etwaig notwendige Aufwendungen, die für die
vertraglich vereinbarte Rückreise anfallen, erstattet werden. Sie haben in diesen Fällen bei Vorlage des
Sicherungsscheines einen unmittelbaren Anspruch gegen die im Sicherungsschein benannte
Versicherungsgesellschaft. Ansprüche gegen diese Versicherungsgesellschaft sind von Ihnen unverzüglich bei
der im Sicherungsschein angegebenen Stelle anzumelden, die mit der Schadenregulierung und der Verwaltung
der Insolvenzversicherung beauftragt ist.

12 Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen

12.1 Wir stehen dafür ein, Staatsangehörige des Staates, in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen
von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften sowie deren eventuelle Änderungen vor Reiseantritt zu
unterrichten. Dabei gehen wir davon aus, dass keine Besonderheiten in Ihrer Person oder evtl. Mitreisenden (z.
B. doppelte Staatsbürgerschaft, Staatenlosigkeit) vorliegen. Für Angehörige anderer Staaten sowie auch bei
sonstigen Besonderheiten Angehöriger dieses Staates gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Durch die
Reiseausschreibung in den Katalogen und mit den Reiseunterlagen erhalten Sie wesentliche Informationen über
die für Ihre Reise notwendigen Formalitäten. Bitte beachten Sie diese Informationen und lassen Sie sich in Ihrem
Reisebüro erforderlichenfalls weitergehend unterrichten.

12.2 Wir haften nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige
diplomatische Vertretung oder etwaig erforderliche Ein-/Durchreisegenehmigungen, insbesondere erforderliche
US-Reisegenehmigungen im ESTA-Verfahren, selbst wenn Sie uns mit der Besorgung beauftragt haben, es sei
denn, dass die für die Nichterteilung oder den verspäteten Zugang maßgeblichen Umstände von uns schuldhaft
verursacht oder mitverursacht worden sind. Zur Erlangung von Visa, etc., müssen Sie bei den zuständigen
Stellen mit einem ungefähren Zeitraum von etwa 8 Wochen rechnen.

12.3 Für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften sind Sie selbst verantwortlich.
Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften
erwachsen, gehen zu Ihren Lasten, ausgenommen wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder
Nichtinformation durch uns bedingt sind.

12.4 Entnehmen Sie bitte dem Katalog und erkundigen Sie sich gegebenenfalls in Ihrem Reisebüro oder bei den
zuständigen Behörden, ob für die gebuchte Reise Ihr Personalausweis oder Ihr Reisepass eine ausreichende
Gültigkeitsdauer besitzen sowie erforderlichenfalls Ihr Reisepass maschinenlesbar ist und etwaig erforderliche
biometrische Daten in Chipform enthält. Für manche Länder wird ein eigener Kinderpass benötigt.

12.5 Zoll- und Devisenvorschriften werden in verschiedenen Ländern sehr streng gehandhabt. Informieren Sie
sich bitte genau, und befolgen Sie die Vorschriften unbedingt.

12.6 Von verschiedenen Staaten werden bestimmte Impfzeugnisse verlangt, die nicht jünger als 8 Tage und nicht
älter als 3 Jahre (Pocken) bzw. 10 Jahre (Gelbfieber) sein dürfen. Derartige Impfzeugnisse sind auch deutschen
Behörden vorzuweisen, sofern Sie aus bestimmten Ländern (z. B. Afrika, Vorderer Orient) zurückkehren.
Entsprechende Informationen entnehmen Sie bitte dem Katalog und wenden Sie sich an Ihr Reisebüro.

12.7 Sie sollten sich über Infektions- und Impfschutz sowie andere Prophylaxe Maßnahmen selbst rechtzeitig
informieren; gegebenenfalls sollte ärztlicher Rat zu Thrombose- und anderen Gesundheitsrisiken eingeholt
werden. Auf allgemeine Informationen, insbesondere bei den Gesundheitsämtern, reisemedizinisch erfahrenen
Ärzten, Tropenmedizinern, reisemedizinischen Informationsdiensten oder der Bundeszentrale für gesundheitliche
Aufklärung wird ausdrücklich verwiesen.

12.8 Es besteht die Möglichkeit des Abschlusses einer Reiserücktrittskostenversicherung und einer Versicherung
zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit. Eine Reiserücktrittskostenversicherung kann bei
Buchung abgeschlossen werden. Wir empfehlen zudem eine Reisegepäck- und Reisehaftpflichtversicherung.

13 Datenschutz

13.1 Die personenbezogenen Daten, die Sie uns zur Verfügung stellen, werden elektronisch erfasst, gespeichert,
verarbeitet, an Leistungsträger übermittelt und genutzt, soweit dies zur Vertragsdurchführung erforderlich ist.

13.2 Wir möchten Sie künftig schriftlich über aktuelle Angebote informieren und unterstellen Ihre Einwilligung,
soweit nicht für uns erkennbar ist, dass Sie derartige Informationen nicht wünschen und Sie nicht von der
Möglichkeit Gebrauch machen, jederzeit der Verwendung Ihrer Daten zu widersprechen. Wenn Sie die
Übermittlung von Informationen nicht wünschen, unterrichten Sie uns bitte unter unserer unten genannten
Anschrift.

14 Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Sollte eine Bestimmung dieser Reisebedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit
aller sonstigen Bestimmungen nicht berührt.

15 Anwendbares Recht, Gerichtsstand

15.1 Die Rechtsbeziehungen zwischen uns als Reiseveranstalter und Ihnen als Reisekunden richten sich nach
dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

15.2 Sie können uns an unserem Sitz oder einer unserer selbständigen Niederlassungen verklagen. Für Klagen
durch uns ist Ihr Wohnsitz maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die
keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, oder gegen Personen, die nach Abschluss des Vertrages
ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher
Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist unser Geschäftssitz maßgebend.

Stand: Juni 2021

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